Zügigkeit: zwei Begriffe, ein Missverständnis
Die Berichterstattung zur Zügigkeitsfrage haben wir als Arbeitsgemeinschaft für Bildung der SPD Emden aufmerksam verfolgt. In unserer Sitzung diese Woche haben wir intensiv diskutiert, wie wir dazu Stellung nehmen. Als Vorsitzender möchte ich das jetzt tun – nach Absprache mit dem Vorstand.
Zwei völlig unterschiedliche Konzepte werden beide als „Zügigkeit" bezeichnet. Das klingt nach einem Randproblem. Es ist der Kern der Verwirrung.
Die nominelle Zügigkeit ist ein Planungswert. Sie beschreibt, für wie viele Parallelklassen pro Jahrgang eine Schule formal ausgelegt ist – bezogen auf das gesamte Gebäude.
Die Eingangszügigkeit beschreibt etwas anderes: wie viele neue 5. Klassen eine Schule tatsächlich aufnehmen muss. Also die reale Nachfrage am Übergang von der Grundschule.
Die Folgen
Diese beiden Werte darf man nicht gleichsetzen. Aus einem Planungswert lässt sich nicht ableiten, wie viele Kinder Jahr für Jahr neu aufgenommen werden müssen. Wer den Eingangsjahrgang trotzdem an die niedrigere nominelle Zügigkeit koppelt, schafft eine Lücke zwischen Planung und Wirklichkeit. Die Folgen kennen wir: Engpässe bei der Aufnahme, eingeschränkte Schulwahl für Familien.
Diese Unterscheidung gehört in den Mittelpunkt der weiteren Beratungen.
Und noch etwas: Der Umgangston in dieser Debatte gibt manchmal zu denken. Wir bitten alle Beteiligten, das im Blick zu behalten. Es geht um Kinder – nicht um Verwaltungsplanwerte.