Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt – dann wird auch in Emden wieder gewählt. Was genau, wer und wie? Und warum betrifft dich diese Wahl überhaupt? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen findest du hier.
Wer wird eigentlich gewählt?
Bei einer Kommunalwahl werden die kommunalen Vertretungen gewählt. Bei uns ist das der Rat der Stadt Emden. Gleichzeitig findet die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Stadt Emden statt.
Warum ist die Kommunalwahl wichtig?
Viele wichtige Entscheidungen für Emden werden nicht von den Parlamentarier*innen in Berlin oder auf europäischer Ebene in Brüssel getroffen. Wenn es etwa um das Eintrittsgeld fürs Freibad, die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr, Schulgebäude, Parkanlagen, die Gestaltung von Spiel- und Sportplätzen, den Elternbeitrag für den Kindergarten, Radwege oder die Stadtbibliothek geht – all das und noch einiges mehr fällt in die Zuständigkeit der Stadt Emden.
Bei der Kommunalwahl hast du somit die Möglichkeit, mit deiner Stimme Einfluss auf viele wichtige Entscheidungen zu nehmen, die das Leben in deiner Stadt direkt betreffen.
Wer darf wählen?
Wer in Emden bei einer Kommunalwahl wählen darf, ist im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz festgelegt. Demnach müssen Personen, um wahlberechtigt zu sein, am Tag der Wahl die deutsche Staatsbürger*innenschaft oder die Staatsbürger*innenschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz im Wahlgebiet haben.
(Quelle: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung)
Wie viele Stimmen habe ich?
Bei der Wahl des Stadtrats können drei Stimmen auf dem Stimmzettel abgegeben werden. Die Bewerber*innen sind auf dem Stimmzettel mit ihren vollständigen Namen einzeln oder in Listen, den sogenannten Wahlvorschlägen, aufgeführt. Du hast die Möglichkeit, alle drei Stimmen derselben Liste oder Person zu geben (Kumulieren). Die drei Stimmen können aber auch auf verschiedene Listen und Personen aufgeteilt werden (Panaschieren). Möglich ist auch, weniger Stimmen abzugeben, also nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Werden allerdings mehr als drei Kreuze gesetzt, kann der Stimmzettel ungültig werden.
Bei der Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters kann hingegen nur eine Stimme vergeben werden.
(Quelle u. a.: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung)
Wie kann ich wählen?
Jede*r Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Solltest du ungefähr einen Monat vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und dir aber sicher sein, dass du wahlberechtigt bist, wende dich am besten an das Bürgerbüro der Stadt Emden.
Abgestimmt wird in jedem Fall auf Stimmzetteln. Die meisten Menschen füllen den Stimmzettel direkt am Wahltag (zwischen 8 und 18 Uhr) in einer Wahlkabine des Wahllokals aus, das in ihrer Wahlbenachrichtigung genannt ist.
Dabei nicht vergessen: Im Wahllokal werden Wahlbenachrichtigung und Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, damit du deine Wahlberechtigung nachweisen kannst.
Manche Menschen nutzen alternativ die Briefwahl. Auch in diesem Fall werden Stimmzettel ausgefüllt.
(Quelle u. a.: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung)
Was muss ich tun, um per Briefwahl wählen zu können?
In Emden kannst du die Briefwahl auf mehreren Wegen beantragen:
- Online über das Bürgerportal OpenR@thaus der Stadt Emden
- Per E-Mail an wahlen@emden.de mit Angabe von Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Schriftlich per Brief an die Stadtverwaltung Emden, oder mündlich persönlich vor Ort
- Es ist nicht notwendig, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten – für den Online-Antrag wird sie nicht benötigt
Die Briefwahlunterlagen werden dir anschließend nach Hause geschickt.
Bei der Briefwahl ist es wichtig, dass die Stimmzettel rechtzeitig bis zum Wahltag bei der zuständigen Wahlleitung in Emden ankommen, damit sie zusammen mit allen anderen Stimmzetteln ausgezählt werden können. Aus diesem Grund solltest du den Brief mit den Stimmzetteln nicht zu knapp vor dem Wahlsonntag verschicken.
Die Briefwahl ist übrigens von Portokosten befreit und muss daher nicht von dir frankiert werden – es sei denn, du versendest die Wahlunterlagen aus dem Ausland.
(Quelle u. a.: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung)
Wo erhalte ich weiterführende Informationen?
Hier findest du weitere Informationen zur Kommunalwahl:
Rechtlicher Hinweis
Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen zur anstehenden Kommunalwahl in Form eines sogenannten FAQs beantwortet. Diese Antworten sind jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Für zusätzliche Informationen und die Beantwortung weiterer Fragen steht die Stadtwahlleitung der Stadt Emden zur Verfügung.